Befristeter Mietvertrag ohne Grund – ist die Befristung wirksam?
Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.
Eine Befristung des Wohnraummietvertrags ist nur mit einem der in § 575 Abs. 1 BGB genannten Gründe wirksam. Fehlt ein zulässiger Grund, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen — die Befristung entfällt zugunsten des Mieters.
Was Sie tun können
Ist kein gültiger Befristungsgrund genannt, gilt Ihr Mietvertrag als unbefristet — Sie müssen am Enddatum nicht ausziehen.
Das Gesetz dahinter
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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Allgemeine Information auf Basis deutschen Rechts und gerichtlicher Entscheidungen, anwaltlich geprüft – keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.