Befristeter Mietvertrag ohne Grund – ist die Befristung wirksam?

Riskant für Sie

Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.

Eine Befristung des Wohnraummietvertrags ist nur mit einem der in § 575 Abs. 1 BGB genannten Gründe wirksam. Fehlt ein zulässiger Grund, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen — die Befristung entfällt zugunsten des Mieters.

Was Sie tun können

Ist kein gültiger Befristungsgrund genannt, gilt Ihr Mietvertrag als unbefristet — Sie müssen am Enddatum nicht ausziehen.

Das Gesetz dahinter

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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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