Mietminderungsrechner

Berechnen Sie, um wie viel Sie die Miete bei einem Mangel in Ihrer Wohnung mindern dürfen (§ 536 BGB).

So funktioniert die Mietminderung

Nach § 536 BGB ist die Miete automatisch angemessen gemindert, solange ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung mehr als unerheblich beeinträchtigt — eine Zustimmung des Vermieters ist nicht nötig. Die Minderung wird von der Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) berechnet.

Sie müssen den Mangel dem Vermieter anzeigen (Mängelanzeige) und ihm Gelegenheit zur Beseitigung geben. Die Prozentwerte oben sind Orientierungswerte aus Gerichtsurteilen (Mietminderungstabelle); die genaue Quote hängt immer vom Einzelfall ab — dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Mehr über § 536 BGB lesen →

Prüfen Sie Ihren ganzen Mietvertrag

Laden Sie Ihren Vertrag für eine vollständige Klauselprüfung hoch — Kaution, Reparaturen, Kündigung und mehr.