Haftungsausschluss des Vermieters im Mietvertrag – wirksam?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Ein formularmäßiger Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grobes Verschulden ist unwirksam (§ 309 Nr. 7 a, b BGB).
Was Sie tun können
Dieser Haftungsausschluss ist unwirksam. Bei Personenschäden oder grobem Verschulden des Vermieters bleiben Ihre Schadensersatzansprüche bestehen.
Das Gesetz dahinter
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