Kautionsrechner

Wie hoch darf Ihre Mietkaution sein? § 551 BGB begrenzt sie auf drei Nettokaltmieten.

So funktioniert die Kautionsgrenze

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Mietsicherheit höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen — der Nettokaltmiete, ohne Betriebskostenvorauszahlungen. Nach § 551 Abs. 2 dürfen Sie sie in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Mietbeginn fällig.

Eine Klausel, die mehr als drei Monatsmieten oder die volle Summe im Voraus verlangt, ist insoweit unwirksam.

Mehr zu § 551 BGB lesen →

Prüfen Sie Ihren ganzen Mietvertrag

Die Kaution ist nur eine Klausel. Laden Sie Ihren Vertrag für eine vollständige Klauselprüfung hoch.