Keine jährliche Betriebskostenabrechnung im Vertrag – ist das zulässig?

Riskant für Sie

Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.

Der Vermieter muss jährlich über die Betriebskosten abrechnen (§556 Abs. 3 BGB).

Was Sie tun können

Bestehen Sie auf einer jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Das Gesetz dahinter

BGH VIII ZR 107/08 · 2009-01-14

Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.

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