Betriebskostenpauschale ohne Abrechnung – was gilt?
Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.
Pauschalen sind zulässig (§ 556 Abs. 2 BGB), müssen aber eindeutig als solche bezeichnet werden. Bei Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3).
Was Sie tun können
Klären Sie schriftlich, ob es eine Pauschale oder Vorauszahlung ist, und bestehen Sie ggf. auf einer jährlichen Abrechnung.
Das Gesetz dahinter
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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