Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung ausgeschlossen – wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Das Sonderkündigungsrecht des Mieters (z. B. § 561 BGB nach Mieterhöhung, § 555e BGB bei Modernisierung) kann vertraglich nicht zu seinem Nachteil eingeschränkt werden.

Was Sie tun können

Diese Einschränkung ist unwirksam. Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen.

Das Gesetz dahinter

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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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