Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung ausgeschlossen – wirksam?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Das Sonderkündigungsrecht des Mieters (z. B. § 561 BGB nach Mieterhöhung, § 555e BGB bei Modernisierung) kann vertraglich nicht zu seinem Nachteil eingeschränkt werden.
Was Sie tun können
Diese Einschränkung ist unwirksam. Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen.
Das Gesetz dahinter
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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