Zusätzliche Gründe für fristlose Kündigung im Mietvertrag – wirksam?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind in § 543 Abs. 2 BGB abschließend geregelt. Vertragliche Erweiterungen zulasten des Mieters sind unwirksam.
Was Sie tun können
Diese erweiterten Kündigungsgründe sind unwirksam. Es gelten nur die gesetzlichen Gründe.
Das Gesetz dahinter
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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