Verzicht auf Widerspruch gegen die Kündigung – ist die Klausel wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht des Mieters ist in der Regel unwirksam (§573 BGB).

Was Sie tun können

Diese Verzichtsklausel ist unwirksam. Ihr Widerspruchsrecht bleibt bestehen.

Das Gesetz dahinter

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