Kündigungsfrist für den Mieter kürzer als drei Monate – ist das erlaubt?
Zulässig – und zu Ihren Gunsten.
Der Vertrag erlaubt Ihnen, mit einer kürzeren Frist als den gesetzlichen drei Monaten zu kündigen (§ 573c BGB). Zu Ihren Gunsten — abweichende Vereinbarungen sind nur zum Nachteil des Mieters unwirksam.
Was Sie tun können
Vorteilhaft für Sie — keine Aktion nötig.
Das Gesetz dahinter
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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Allgemeine Information auf Basis deutschen Rechts und gerichtlicher Entscheidungen, anwaltlich geprüft – keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.