Kündigungsfrist für den Mieter kürzer als drei Monate – ist das erlaubt?

Zu Ihrem Vorteil

Zulässig – und zu Ihren Gunsten.

Der Vertrag erlaubt Ihnen, mit einer kürzeren Frist als den gesetzlichen drei Monaten zu kündigen (§ 573c BGB). Zu Ihren Gunsten — abweichende Vereinbarungen sind nur zum Nachteil des Mieters unwirksam.

Was Sie tun können

Vorteilhaft für Sie — keine Aktion nötig.

Das Gesetz dahinter

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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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