Deutsches Recht · BGB
§574 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung eine nicht zu rechtfertigende Härte für ihn, seine Familie oder Haushaltsangehörige bedeutet, insbesondere wenn kein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen verfügbar ist; dies gilt nicht bei außerordentlicher fristloser Kündigung.
Automatisch erstellte Zusammenfassung — bitte mit dem Gesetzestext unten abgleichen.
Gesetzestext
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. (2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. (3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind. (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §574 BGB
PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.