Weniger als 20 Tage Urlaub im Arbeitsvertrag – ist das erlaubt?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

§ 3 BUrlG garantiert einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr — bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Eine vertragliche Reduzierung unter dieses Minimum ist unwirksam (§ 13 BUrlG).

Was Sie tun können

Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub unabhängig vom Vertragstext. Verlangen Sie die fehlenden Urlaubstage.

Das Gesetz dahinter

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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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