„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ – ist das wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Eine pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem Gehalt ist intransparent und damit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn keine klare Stundengrenze vereinbart ist (z. B. 'bis zu 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten'). Der Arbeitnehmer kann für tatsächlich geleistete Überstunden Vergütung nachfordern.

Was Sie tun können

Halten Sie Ihre tatsächlichen Überstunden schriftlich fest. Sie können Vergütung für die geleistete Mehrarbeit nachfordern, da die pauschale Abgeltungsklausel unwirksam ist.

Das Gesetz dahinter

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