Deutsches Recht · BUrlG

§3 BUrlG Dauer des Urlaubs

§ 3 BUrlG regelt, dass Arbeitnehmer jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub erhalten, wobei Werktage alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind.

Automatisch erstellte Zusammenfassung — bitte mit dem Gesetzestext unten abgleichen.

Gesetzestext

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Klauseln, die wir automatisch gegen diesen Paragraphen prüfen

Jede Regel wird mit Ihrem Dokument abgeglichen und mit einem Urteil versehen.

  • Urlaubsanspruch below BUrlG statutory minimum

    Unwirksam

    § 3 BUrlG garantiert einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr — bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Eine vertragliche Reduzierung unter dieses Minimum ist unwirksam (§ 13 BUrlG).

    Empfehlung: Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub unabhängig vom Vertragstext. Verlangen Sie die fehlenden Urlaubstage.

Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §3 BUrlG

PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.