Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag – wie hoch darf sie sein?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Vertragsstrafen-Klauseln in Arbeitsverträgen sind nach BAG-Rechtsprechung zu § 307 BGB der Höhe nach auf typischerweise ein Bruttomonatsgehalt begrenzt und müssen die strafbedrohten Verstöße konkret benennen. Eine Strafe ohne klare Höchstgrenze oder über einem Monatsgehalt ist unwirksam — der Arbeitgeber kann sie nicht durchsetzen.
Was Sie tun können
Eine pauschale oder unbegrenzte Vertragsstrafe ist nicht durchsetzbar. Im Streitfall reduziert das Gericht die Strafe auf das zulässige Maß oder erklärt sie für unwirksam.
Das Gesetz dahinter
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