Untervermietung ohne Zuschlag erlaubt – was bedeutet das?

Zu Ihrem Vorteil

Zulässig – und zu Ihren Gunsten.

Der Vertrag gestattet eine Untervermietung ohne zusätzliche Bürokratie oder Mehrkosten. Zu Ihren Gunsten — das gesetzliche Recht auf teilweise Untervermietung (§ 553 BGB) ist ohnehin geschützt, hier explizit bestätigt.

Was Sie tun können

Vorteilhaft für Sie — keine Aktion nötig.

Das Gesetz dahinter

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Fügen Sie die Klausel aus Ihrem Vertrag ein. In wenigen Sekunden erhalten Sie die Bewertung für Ihren Wortlaut.

Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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