Untervermietung nur gegen Zuschlag – darf der Vermieter das verlangen?

Riskant für Sie

Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.

Ein Mietzuschlag bei Untervermietung ist nach § 553 Abs. 2 BGB nur zulässig, wenn dem Vermieter die Untervermietung sonst nicht zumutbar wäre — pauschale Zuschläge ohne diese Voraussetzung sind unwirksam.

Was Sie tun können

Verlangen Sie vom Vermieter eine Begründung für den Zuschlag. Pauschale Erhöhungen ohne konkreten Grund sind unwirksam.

Das Gesetz dahinter

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