Untervermietung nur gegen Zuschlag – darf der Vermieter das verlangen?
Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.
Ein Mietzuschlag bei Untervermietung ist nach § 553 Abs. 2 BGB nur zulässig, wenn dem Vermieter die Untervermietung sonst nicht zumutbar wäre — pauschale Zuschläge ohne diese Voraussetzung sind unwirksam.
Was Sie tun können
Verlangen Sie vom Vermieter eine Begründung für den Zuschlag. Pauschale Erhöhungen ohne konkreten Grund sind unwirksam.
Das Gesetz dahinter
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