Untervermietung im Mietvertrag generell verboten – wirksam?

Riskant für Sie

Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.

Der Mieter hat bei berechtigtem Interesse einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung (§ 553 Abs. 1 BGB). Ein pauschales Totalverbot kann diesen Anspruch nicht ausschließen.

Was Sie tun können

Trotz Totalverbot können Sie bei berechtigtem Interesse (z. B. finanzielle Situation, Partner einzieht) eine Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung verlangen.

Das Gesetz dahinter

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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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