Mietminderung im Vertrag ausgeschlossen – darf der Vermieter das?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Bei Wohnraum ist jede zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung über die Mietminderung unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB). Das Minderungsrecht kann formularvertraglich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Was Sie tun können

Diese Klausel ist unwirksam. Sie dürfen die Miete bei Mängeln mindern; dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und einer Mängelanzeige.

Das Gesetz dahinter

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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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