Kaution in Raten zahlen – darf der Vermieter das verweigern?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Der Mieter hat immer das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen (§551 Abs. 2 BGB).

Was Sie tun können

Sie dürfen die Kaution in drei Raten zahlen, auch wenn der Vertrag dies ausschließt.

Das Gesetz dahinter

BGH VIII ZR 71/09 · 2009-10-14

Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen.

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