Kaution höher als drei Monatsmieten – ist das zulässig?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen (§551 Abs. 1 BGB).
Was Sie tun können
Fordern Sie die Reduzierung der Kaution auf maximal drei Nettokaltmieten.
Das Gesetz dahinter
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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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Allgemeine Information auf Basis deutschen Rechts und gerichtlicher Entscheidungen, anwaltlich geprüft – keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.