Kaution höher als drei Monatsmieten – ist das zulässig?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen (§551 Abs. 1 BGB).

Was Sie tun können

Fordern Sie die Reduzierung der Kaution auf maximal drei Nettokaltmieten.

Das Gesetz dahinter

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