Staffelmiete mit Erhöhung öfter als einmal im Jahr – zulässig?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Bei einer Staffelmiete muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Kürzere Intervalle sind unwirksam.
Was Sie tun können
Diese Staffelvereinbarung ist unwirksam. Die Miete bleibt auf dem ursprünglichen Niveau.
Das Gesetz dahinter
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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