Staffelmiete mit Erhöhung öfter als einmal im Jahr – zulässig?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Bei einer Staffelmiete muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Kürzere Intervalle sind unwirksam.

Was Sie tun können

Diese Staffelvereinbarung ist unwirksam. Die Miete bleibt auf dem ursprünglichen Niveau.

Das Gesetz dahinter

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