Indexmiete mit anderem Index als dem Verbraucherpreisindex – wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Eine Indexmiete darf sich nur am vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland orientieren (§ 557b Abs. 1 BGB). Andere Indizes machen die Klausel unwirksam.

Was Sie tun können

Weisen Sie Mieterhöhungen nach einem anderen Index zurück. Die Klausel ist unwirksam.

Das Gesetz dahinter

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Fügen Sie die Klausel aus Ihrem Vertrag ein. In wenigen Sekunden erhalten Sie die Bewertung für Ihren Wortlaut.

Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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