Indexmiete mit anderem Index als dem Verbraucherpreisindex – wirksam?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Eine Indexmiete darf sich nur am vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland orientieren (§ 557b Abs. 1 BGB). Andere Indizes machen die Klausel unwirksam.
Was Sie tun können
Weisen Sie Mieterhöhungen nach einem anderen Index zurück. Die Klausel ist unwirksam.
Das Gesetz dahinter
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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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Allgemeine Information auf Basis deutschen Rechts und gerichtlicher Entscheidungen, anwaltlich geprüft – keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.