Mieterhöhung ohne Kappungsgrenze – was gilt?

Riskant für Sie

Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.

Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind gesetzlich auf 20 % in drei Jahren begrenzt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Fehlt dieser Hinweis, macht das die Klausel nicht automatisch unwirksam, ist aber ein Warnsignal.

Was Sie tun können

Prüfen Sie bei jeder Mieterhöhung die Einhaltung der Kappungsgrenze für Ihre Gemeinde.

Das Gesetz dahinter

Prüfen Sie Ihre eigene Klausel – kostenlos

Fügen Sie die Klausel aus Ihrem Vertrag ein. In wenigen Sekunden erhalten Sie die Bewertung für Ihren Wortlaut.

Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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Kostenlose Risiko-Vorschau, vollständiger Bericht 6,90 € – jede Problemklausel mit dem Gesetz dahinter und dem, was Sie tun können.

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Verwandte Fragen

Allgemeine Information auf Basis deutschen Rechts und gerichtlicher Entscheidungen, anwaltlich geprüft – keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.