Mieterhöhung ohne Kappungsgrenze – was gilt?
Riskant – die Klausel benachteiligt Sie und sollte angefochten werden.
Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind gesetzlich auf 20 % in drei Jahren begrenzt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Fehlt dieser Hinweis, macht das die Klausel nicht automatisch unwirksam, ist aber ein Warnsignal.
Was Sie tun können
Prüfen Sie bei jeder Mieterhöhung die Einhaltung der Kappungsgrenze für Ihre Gemeinde.
Das Gesetz dahinter
Prüfen Sie Ihre eigene Klausel – kostenlos
Fügen Sie die Klausel aus Ihrem Vertrag ein. In wenigen Sekunden erhalten Sie die Bewertung für Ihren Wortlaut.
Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.
Kostenlose Risiko-Vorschau, vollständiger Bericht 6,90 € – jede Problemklausel mit dem Gesetz dahinter und dem, was Sie tun können.
Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
- Mieterhöhung nach Ermessen des Vermieters – ist die Klausel wirksam?
- Staffelmiete mit Erhöhung öfter als einmal im Jahr – zulässig?
- Indexmiete mit anderem Index als dem Verbraucherpreisindex – wirksam?
- Feste Miete ohne Staffel- oder Indexmiete – was bedeutet das für mich?
- Aufrechnungsverbot im Mietvertrag – darf der Vermieter das?
- Befristeter Mietvertrag ohne Grund – ist die Befristung wirksam?
Allgemeine Information auf Basis deutschen Rechts und gerichtlicher Entscheidungen, anwaltlich geprüft – keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.