Mieterhöhung nach Ermessen des Vermieters – ist die Klausel wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Mieterhöhungen sind nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig — Staffel-/Indexmiete, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder nach Modernisierung (§ 559 BGB). Einseitige Erhöhungen nach Ermessen des Vermieters sind unwirksam (§ 557 Abs. 3 BGB).

Was Sie tun können

Widersprechen Sie solchen Mieterhöhungen schriftlich. Die Klausel ist unwirksam.

Das Gesetz dahinter

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