Mieterhöhung nach Ermessen des Vermieters – ist die Klausel wirksam?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Mieterhöhungen sind nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig — Staffel-/Indexmiete, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder nach Modernisierung (§ 559 BGB). Einseitige Erhöhungen nach Ermessen des Vermieters sind unwirksam (§ 557 Abs. 3 BGB).
Was Sie tun können
Widersprechen Sie solchen Mieterhöhungen schriftlich. Die Klausel ist unwirksam.
Das Gesetz dahinter
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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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