Generelles Haustierverbot im Mietvertrag – ist das wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Kleintiere sind immer erlaubt.

Was Sie tun können

Das generelle Tierhaltungsverbot ist unwirksam. Kleintiere dürfen Sie in jedem Fall halten.

Das Gesetz dahinter

BGH VIII ZR 168/12 · 2013-03-20

Ein generelles Verbot der Tierhaltung in Mietverträgen ist unwirksam. Kleintiere sind immer erlaubt.

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