Eigenbedarfskündigung: Wann sie wirksam ist und was Sie tun können

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Formfehler, eine fehlende Begründung oder ein Härtefall können die Kündigung zu Fall bringen.

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Der Vermieter kann nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen, wenn er die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Er muss ein berechtigtes Interesse haben und die konkrete Person sowie den Nutzungswunsch nachvollziehbar benennen.

Die Begründung muss konkret sein

Das Kündigungsschreiben muss den Eigenbedarf konkret begründen: für wen die Wohnung benötigt wird und warum. Pauschale oder vorgeschobene Gründe genügen nicht. Eine unzureichende Begründung macht die Kündigung unwirksam.

Welche Fristen gelten?

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB: für den Vermieter drei Monate, nach fünf Jahren sechs und nach acht Jahren neun Monate. Bei langjährigen Mietverhältnissen ist die Frist also deutlich länger – die genaue Frist können Sie mit unserem Kündigungsfristenrechner bestimmen.

Widerspruch und Härtefall

Auch bei einer wirksamen Kündigung können Sie nach § 574 BGB widersprechen, wenn die Beendigung für Sie oder Ihre Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet – etwa wegen hohen Alters, Krankheit oder fehlenden Ersatzwohnraums. Der Widerspruch muss form- und fristgerecht erfolgen.

So prüfen Sie Ihre Kündigung

Prüfen Sie: Ist die Person, für die Eigenbedarf besteht, konkret benannt? Ist der Grund nachvollziehbar? Stimmt die Frist? Wurde auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen? Bei vorgeschobenem Eigenbedarf drohen dem Vermieter zudem Schadensersatzansprüche.

Einschlägige Gesetze

Häufige Fragen

Muss der Vermieter den Eigenbedarf begründen?

Ja. Das Kündigungsschreiben muss konkret benennen, für welche Person die Wohnung benötigt wird und warum. Ohne ausreichende Begründung ist die Kündigung unwirksam.

Welche Frist gilt bei einer Eigenbedarfskündigung?

Die gesetzlichen Fristen des § 573c BGB: drei Monate, nach fünf Jahren sechs und nach acht Jahren neun Monate.

Kann ich der Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Ja, nach § 574 BGB bei einer besonderen Härte (z. B. Alter, Krankheit, kein Ersatzwohnraum). Der Widerspruch muss rechtzeitig und in der vorgesehenen Form erfolgen.

Was ist vorgetäuschter Eigenbedarf?

Wird der Eigenbedarf nur vorgeschoben und die Wohnung nach Ihrem Auszug anders genutzt, kann Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zustehen.

Muss ich nach Erhalt der Kündigung sofort ausziehen?

Nein. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, und Sie können der Kündigung im Härtefall widersprechen. Prüfen Sie die Kündigung zunächst sorgfältig auf Form- und Begründungsfehler.

Prüfen Sie Ihren Vertrag kostenlos

Laden Sie Ihren Vertrag für eine automatische Klauselprüfung hoch – auf Grundlage des BGB und deutscher Gerichtsentscheidungen.

Allgemeine rechtliche Informationen auf Basis Ihres Vertrags — keine individuelle Rechtsberatung.