Vermieter übernimmt die Schönheitsreparaturen – was bedeutet das?

Zu Ihrem Vorteil

Zulässig – und zu Ihren Gunsten.

Der Vermieter trägt laut Vertrag die Schönheitsreparaturen selbst. Das ist zu Ihren Gunsten — gesetzlich wäre es ohnehin seine Pflicht (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), aber eine ausdrückliche Klausel stellt dies klar.

Was Sie tun können

Vorteilhaft für Sie — keine Aktion nötig.

Das Gesetz dahinter

Prüfen Sie Ihre eigene Klausel – kostenlos

Fügen Sie die Klausel aus Ihrem Vertrag ein. In wenigen Sekunden erhalten Sie die Bewertung für Ihren Wortlaut.

Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

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