Vermieter übernimmt die Schönheitsreparaturen – was bedeutet das?
Zulässig – und zu Ihren Gunsten.
Der Vermieter trägt laut Vertrag die Schönheitsreparaturen selbst. Das ist zu Ihren Gunsten — gesetzlich wäre es ohnehin seine Pflicht (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), aber eine ausdrückliche Klausel stellt dies klar.
Was Sie tun können
Vorteilhaft für Sie — keine Aktion nötig.
Das Gesetz dahinter
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Die Prüfung vergleicht Ihre Klausel mit anwaltlich geprüften Mustern und dem aktuellen Gesetzestext. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.
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Gesamten Vertrag prüfenVerwandte Fragen
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