Starre Renovierungsfristen im Mietvertrag – wirksam?

Wahrscheinlich unwirksam

Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.

Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind unwirksam (BGH VIII ZR 242/13).

Was Sie tun können

Diese Fristenklausel ist unwirksam. Schönheitsreparaturen richten sich nach dem tatsächlichen Zustand.

Das Gesetz dahinter

BGH VIII ZR 242/13 · 2015-03-18

Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

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