Starre Renovierungsfristen im Mietvertrag – wirksam?
Wahrscheinlich unwirksam – eine solche Klausel bindet Sie nicht.
Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind unwirksam (BGH VIII ZR 242/13).
Was Sie tun können
Diese Fristenklausel ist unwirksam. Schönheitsreparaturen richten sich nach dem tatsächlichen Zustand.
Das Gesetz dahinter
BGH VIII ZR 242/13 · 2015-03-18
Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
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