Gerichtsurteil
BGH VIII ZR 242/13
Zusammenfassung
Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
Was das für Sie bedeutet
Starre Renovierungspläne (z. B. „Küche alle 3 Jahre“) sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
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