Gerichtsurteil

BGH VIII ZR 242/13

18.03.2015 Grundsatzurteil

Zusammenfassung

Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Was das für Sie bedeutet

Starre Renovierungspläne (z. B. „Küche alle 3 Jahre“) sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

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