Gerichtsurteil
BGH VIII ZR 185/14
Zusammenfassung
Schönheitsreparaturklauseln in unrenovierten Wohnungen sind unwirksam, wenn dem Mieter keine angemessene Ausgleichsleistung gewährt wurde.
Was das für Sie bedeutet
Schönheitsreparatur-Klauseln sind unwirksam, wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war und der Mieter keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat.
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