Gerichtsurteil

BGH VIII ZR 185/14

18.03.2015 Grundsatzurteil

Zusammenfassung

Schönheitsreparaturklauseln in unrenovierten Wohnungen sind unwirksam, wenn dem Mieter keine angemessene Ausgleichsleistung gewährt wurde.

Was das für Sie bedeutet

Schönheitsreparatur-Klauseln sind unwirksam, wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war und der Mieter keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat.

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