Deutsches Recht · BGB
§570 BGB Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Der Mieter kann die Rückgabe der Mietsache nicht verweigern, um damit Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
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Gesetzestext
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.
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