Deutsches Recht · BGB

§570 BGB Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Der Mieter kann die Rückgabe der Mietsache nicht verweigern, um damit Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

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Gesetzestext

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.

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