Deutsches Recht · BGB
§541 BGB Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Der Vermieter kann Klage auf Unterlassung einreichen, wenn der Mieter die Mietsache trotz Abmahnung weiterhin vertragswidrig nutzt.
Automatisch erstellte Zusammenfassung — bitte mit dem Gesetzestext unten abgleichen.
Gesetzestext
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §541 BGB
PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.