Deutsches Recht · BGB
§624 BGB Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
§ 624 BGB regelt, dass bei Dienstverhältnissen auf Lebenszeit oder für mehr als fünf Jahre der Verpflichtete nach Ablauf von fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen kann.
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Gesetzestext
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
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