Deutsches Recht · BGB

§612a BGB Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser seine zulässigen Rechte ausübt.

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Gesetzestext

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

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