Deutsches Recht · BGB
§612a BGB Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser seine zulässigen Rechte ausübt.
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Gesetzestext
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
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