Deutsches Recht · BGB

§305b BGB Vorrang der Individualabrede

Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Gesetzestext

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Klauseln, die wir automatisch gegen diesen Paragraphen prüfen

Jede Regel wird mit Ihrem Dokument abgeglichen und mit einem Urteil versehen.

  • Doppelte (qualifizierte) Schriftformklausel

    Bedenklich

    Eine formularmäßige doppelte Schriftformklausel kann mündliche oder konkludente Individualvereinbarungen nicht verhindern: Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB). Eine spätere individuelle mündliche Abrede gilt daher trotz der Klausel.

    Empfehlung: Wichtige Absprachen sollten Sie dennoch schriftlich festhalten — wissen Sie aber: eine individuell getroffene mündliche Abrede gilt trotz dieser Klausel.

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