Deutsches Recht · BGB
§305b BGB Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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Gesetzestext
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Klauseln, die wir automatisch gegen diesen Paragraphen prüfen
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Doppelte (qualifizierte) Schriftformklausel
BedenklichEine formularmäßige doppelte Schriftformklausel kann mündliche oder konkludente Individualvereinbarungen nicht verhindern: Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB). Eine spätere individuelle mündliche Abrede gilt daher trotz der Klausel.
Empfehlung: Wichtige Absprachen sollten Sie dennoch schriftlich festhalten — wissen Sie aber: eine individuell getroffene mündliche Abrede gilt trotz dieser Klausel.
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