Mietminderung: Bei welchen Mängeln Sie die Miete kürzen dürfen
Hat Ihre Wohnung einen Mangel, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert. Mit der richtigen Mängelanzeige und einer angemessenen Quote kürzen Sie die Miete, ohne eine Kündigung zu riskieren.
Wann ist die Miete gemindert? (§ 536 BGB)
Mindert ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung mehr als nur unerheblich, ist die Miete für die Dauer des Mangels automatisch herabgesetzt. Typische Mängel sind Schimmel, Heizungs- oder Warmwasserausfall, Feuchtigkeit, anhaltender Lärm oder Ungezieferbefall.
Die Mängelanzeige (§ 536c BGB)
Sie müssen den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen und ihm Gelegenheit zur Beseitigung geben. Unterlassen Sie die Anzeige, können Sie Minderungs- und Schadensersatzrechte verlieren. Zeigen Sie den Mangel am besten in Textform mit Datum an.
Wie hoch dürfen Sie mindern?
Die Minderungsquote richtet sich nach Art und Schwere des Mangels und wird von der Bruttomiete (inklusive Betriebskosten) berechnet. Orientierungswerte liefern die in der Rechtsprechung anerkannten Spannen – eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser Mietminderungsrechner.
So gehen Sie richtig vor
Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum, zeigen Sie ihn schriftlich an, setzen Sie eine Frist zur Beseitigung und kürzen Sie die Miete um eine angemessene Quote. Kürzen Sie nicht überzogen: Eine deutlich zu hohe Minderung kann einen Zahlungsrückstand und damit eine Kündigung auslösen.
Was Sie vermeiden sollten
Mindern Sie nicht ohne vorherige Anzeige und nicht bei nur unerheblichen Mängeln. Behalten Sie im Zweifel den streitigen Teil unter Vorbehalt ein, statt die Zahlung vollständig einzustellen.
Einschlägige Gesetze
Häufige Fragen
Sobald ein Mangel die Nutzung mehr als unerheblich beeinträchtigt und Sie ihn dem Vermieter angezeigt haben. Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein.
Ja. Nach § 536c BGB ist der Mangel unverzüglich anzuzeigen. Ohne Anzeige können Sie Ihre Minderungs- und Schadensersatzrechte verlieren.
Von der Bruttomiete, also der Warmmiete inklusive Betriebskosten.
Nach Art und Schwere des Mangels; es gibt in der Rechtsprechung anerkannte Orientierungswerte. Eine erste Schätzung liefert der Mietminderungsrechner. Mindern Sie nicht überzogen, um eine Kündigung zu vermeiden.
Bei einer berechtigten, angemessenen Minderung nicht. Riskant wird es nur, wenn Sie zu hoch oder ohne Mangel mindern und dadurch ein erheblicher Zahlungsrückstand entsteht.
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