Deutsches Recht · BGB

§548a BGB Miete digitaler Produkte

Die Vorschriften des BGB über die Miete von Sachen gelten entsprechend auch für die Miete digitaler Produkte.

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Gesetzestext

Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.

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