Deutsches Recht · BGB
§548a BGB Miete digitaler Produkte
Die Vorschriften des BGB über die Miete von Sachen gelten entsprechend auch für die Miete digitaler Produkte.
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Gesetzestext
Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.
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