Deutsches Recht · TzBfG

§5 TzBfG Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser Rechte nach dem TzBfG in Anspruch nimmt.

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Gesetzestext

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.

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