Deutsches Recht · TzBfG
§5 TzBfG Benachteiligungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser Rechte nach dem TzBfG in Anspruch nimmt.
Automatisch erstellte Zusammenfassung — bitte mit dem Gesetzestext unten abgleichen.
Gesetzestext
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.
Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §5 TzBfG
PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.