Deutsches Recht · MiLoG

§3 MiLoG Unabdingbarkeit des Mindestlohns

§ 3 MiLoG regelt, dass Vereinbarungen, die den Mindestlohnanspruch nach § 1 Absatz 1 unterschreiten oder dessen Geltendmachung beschränken oder ausschließen, unwirksam sind; Arbeitnehmer können auf entstandene Mindestlohnansprüche nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten, nicht durch andere Vereinbarungen, und eine Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.

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Gesetzestext

Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.

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