Deutsches Recht · BUrlG

§1 BUrlG Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in jedem Kalenderjahr bezahlten Erholungsurlaub zu erhalten.

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Gesetzestext

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

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