Deutsches Recht · BGB
§309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Diese Vorschrift erklärt bestimmte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, auch wenn das Gesetz eine Abweichung von seinen Regelungen grundsätzlich erlaubt.
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Gesetzestext
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
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