Deutsches Recht · BGB

§309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Diese Vorschrift erklärt bestimmte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, auch wenn das Gesetz eine Abweichung von seinen Regelungen grundsätzlich erlaubt.

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Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

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