Gerichtsurteil

BGH VIII ZR 27/04

06.04.2005 Grundsatzurteil

Zusammenfassung

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss benachteiligt den Mieter unangemessen und ist in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.

Was das für Sie bedeutet

Ein formularvertraglicher Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn der Mieter länger als vier Jahre (ab Vertragsschluss bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit) gebunden wird.

Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel?

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