Gerichtsurteil
BGH VIII ZR 218/06
Zusammenfassung
Der Vermieter hat kein uneingeschränktes Recht die Wohnung zu betreten. Art. 13 GG schützt den Mieter.
Was das für Sie bedeutet
Der Vermieter hat kein uneingeschränktes Betretungsrecht. Art. 13 GG gilt auch für Mieter.
Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel?
PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.