Gerichtsurteil
BGH VIII ZR 168/12
Zusammenfassung
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in Mietverträgen ist unwirksam. Kleintiere sind immer erlaubt.
Was das für Sie bedeutet
Allgemeine Tierhaltungsverbote sind unwirksam. Kleintiere sind unabhängig von Vertragsklauseln immer erlaubt.
Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel?
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