Gerichtsurteil

BGH VIII ZR 168/12

20.03.2013 Grundsatzurteil

Zusammenfassung

Ein generelles Verbot der Tierhaltung in Mietverträgen ist unwirksam. Kleintiere sind immer erlaubt.

Was das für Sie bedeutet

Allgemeine Tierhaltungsverbote sind unwirksam. Kleintiere sind unabhängig von Vertragsklauseln immer erlaubt.

Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel?

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