Gerichtsurteil

BGH VIII ZR 107/08

14.01.2009

Zusammenfassung

Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.

Was das für Sie bedeutet

Betriebskostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten zugestellt werden. Verspätete Nachforderungen sind ausgeschlossen.

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