Gerichtsurteil
BGH VIII ZR 107/08
Zusammenfassung
Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.
Was das für Sie bedeutet
Betriebskostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten zugestellt werden. Verspätete Nachforderungen sind ausgeschlossen.
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