German law · BGB

§627 BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

§ 627 BGB governs termination of service relationships that are not employment relationships under § 622: services of a higher nature based on special trust may be terminated even without important cause (para. 1), provided the service provider observes reasonable notice periods to allow the service recipient time to arrange replacement services; failure to do so without good reason makes the provider liable for damages (para. 2).

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Statute text

(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. (2) Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

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