German law · BGB

§628 BGB Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

§ 628 BGB regulates compensation claims and damages liability in case of termination without notice under § 626 or § 627: the obligated party may claim a portion of compensation for services rendered, unless they terminated without cause or their conduct caused the other party's termination; the party whose breach of contract caused the termination is liable for damages.

Automatically generated summary — please verify against the statute text below.

Statute text

(1) Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten. (2) Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.

Check your contract against §628 BGB now

Upload PDF or DOCX. Anonymous, no sign-up. Get the verdict in 2 minutes.