Deutsches Recht · TzBfG

§9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9 TzBfG regelt, dass ein Arbeitgeber einen Teilzeitarbeitnehmer, der schriftlich eine Verlängerung seiner Arbeitszeit wünscht, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen muss, sofern der Arbeitgeber die organisatorische Entscheidung getroffen hat, diesen Platz zu schaffen oder neu zu besetzen.

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Gesetzestext

Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.

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