Deutsches Recht · NachwG

§1 NachwG Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Praktikanten, die nach § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten.

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Gesetzestext

Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

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